Die Dolomiten sind von einem landschaftsschutzpolitischen Gesichtspunkt her sehr komplex: einige Provinzen besitzen Gesetzgebungsbefugnis, andere nicht, und dementsprechend vielfältig und verschieden sind auch die Unterschutzstellungen. Fast die gesamte Fläche der neun UNESCO-Teilgebiete (ungefähr 95%) wird von Nationalparks, regionalen und provinzeigenen Naturparks, Naturdenkmälern, Lebensräumen gemeinschaftlichen Interesses und besonderen Schutzgebieten eingenommen.
Die Dolomiten sind von einem landschaftsschutzpolitischen Gesichtspunkt her sehr komplex: einige Provinzen besitzen Gesetzgebungsbefugnis, andere nicht, und dementsprechend vielfältig und verschieden sind auch die Unterschutzstellungen. Fast die gesamte Fläche der neun UNESCO-Teilgebiete (ungefähr 95%) wird von Nationalparks, regionalen und provinzeigenen Naturparks, Naturdenkmälern, Lebensräumen gemeinschaftlichen Interesses und besonderen Schutzgebieten eingenommen.
Die folgenden Natur- und Nationalparks gehören zum UNESCO-Welterbe:Nationalpark Belluneser Dolomiten, Naturpark Ampezzaner Dolomiten, Naturpark Friauler Dolomiten, Naturpark Fanes-Sennes-Prags, Naturpark Puez-Geisler, Naturpark Schlern- Rosengarten, Naturpark Drei Zinnen, Naturpark Paneveggio-Pale San Martino, Naturpark Adamello-Brenta, Naturdenkmal Bletterbach. (Quelle: www.dolomitiunesco.info)